Verein Zaeme Wone - Statuten
Verein Zaeme Wone, Meilen
S t a t u t e n
1 . Z w e c k
Der 'Verein Zäme Wone' will das gemeinsame Wohnen von Menschen in der Liegenschaft
Untere Bruech 113 in Meilen ermöglichen. Alle sollen sich in dieser Liegenschaft wohl
fühlen: Für die einzelnen Zimmer ist jeder selber verantwortlich, für die gemeinsam
benutzten Räume gelten die Gepflogenheiten vonToleranz und Rücksichtnahme.
1 . 1 . S i tz
Der Sitz des Vereines ist in der Liegenschaft, Untere Bruech 113, 8706 Meilen.
Der Verein erlangt nach ZGB 60ff die Persönlichkeit diesen Zweck zu ermöglichen.
Er wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
2 . O r g a n i s a t i o n
2 . 1 . M i t g l i e d e r
Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitglieder und einen Vorstand.
Aktiv-Mitlgieder sind alle Bewohner der Liegenschaft Untere Bruech 113, 8706 Meilen.
Jeder natürlicher oder juristischer Person, die der Vereinszweck Finanziell oder mit
Naturalien unterstützen möchte kann als Passiv-Mitglied aufgenommen werden.
2 . 2 . V e r e i n s v e r s a m m I u n g
Die Versammlung der Aktiv-Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins.
Sie findet mindestens 1 mal monatlich statt.
2 . 2 . 1 . Z u s t a n d i g k e i t
Die Vereinsversammlung beschliesst uber die Aufnahme und den Ausschluss von
Mitgliedern und entscheidet in allen Angelenheiten, die nicht anderen Aemter des Vereins
übertragen sind. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der ämter und kann sie jederzeit
abberufen.
2 . 2 . 2 . V e r e i n s b e s c h I u s s
Vereinsbeschlüsse werden von der Vereinsversammiung gefasst. Alle Aktiv-Mitglieder
haben in der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Vereinsbeschlüsse werden
mit der Mehrheit der Stimmen der Aktiv-Mitglieder gefasst, wobei Vertretung durch ein
anderes Aktiv-Mitglied zulässig ist. Ueber jede Vereinsversammluing wird ein
Beschlussprotokoll gefasst.
2 . 3 . V o r s t a n d
Jedes Aktiv-Mitglied ist im Vorstand! Demzufolge sind Vorstandssitzungen
Vereinsversammlungen gleichzusetzen. (vgl. 2.1.2.) Der Vorstand hat das Recht und die
Pflicht, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und denVerein zu vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzel zeichnungsberechtigt. Abwechslungsweise bereitet ein
Aktiv-Mitglied die Vorstands- bzw. Vereinsversammlung vor, leitet diese ein und steht
ihr auch vor.
2 . 3 . 1 A e m t e r
DerVorstand hat folgende Aemter zu delegieren:
- Buchhaltung
- ProjektGastzimmer
- Protokollfohrung
- Statistik
- Grosseinkauf und Entsorgung
- Unterhalt Aussenbereich
- Unterhalt Innenbereich
- Aktuar
- Vertreter zum Vermieter
Die Finanzkompetenz jedes Amtes wird individuell festgesetzt.
2 . 4 . G e n e r a l v e r s a m m I u n g
Mindestens einmal Jährlich findet ein Generalversammlung statt, wozu alle Aktiv- und
Passiv-Mitglieder eingeladen werden.
3 . M i t g I i e d s c h a f t
3 . 1 . E i n - u n d A u s t r i t t
Der Verein eintscheidet ober den Eintritt von Mitgliedern, der jederzeit erfolgen kann. Es bedarf dazu den
einstimmigen Beschluss aller Aktiv-Mitglieder. Die Aktiv-Mitglieder sind verpflichtet in der Liegenschaft
zu wohnen. Ein Auszug aus der Liegenschaft, hat auch den Austritt aus dem Verein zur Folge.
Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich.
In begrundeten Einzelfallen ist es dem Verein erlaubt ein provisorisches Mitglied aufzunehmen, z.B.
wenn ein Mitglied einen Auslandsaufenthalt plant. Die Hochstdauer der provisorischen Mitgliedschaft
betragt ein Jahr Das provisorische Mitglied übernimmt die Rechte und Pflichten des Aktiv-Mitgliedes,
das es vertritt. Mit dem Wiedereinzug des vertretenen Mitglied erlischt die provisorische Mitgliedschaft
ersatzlos.
Der Austritt bedarf einer dreimonatigen Kündigung, jeweils auf Monatsende. Das austretende Mitglied
hat per Austrittsdatum keinen Anspruch, bzw.Verpflichtung. auf das Vereins-vermogen, bzw. -schulden
3 . 2 . 1 . Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden gemäss separatem Finanzreglement erhoben.
3 . 2 . 2 . Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
3 . 3 . A u s s c h I u s s
Probleme sind da um sie zu lösen! Wenn sich ein Mitglied nicht an die Gepfolgenheiten halten kann,
so ist er freundlich darauf hinzuweisen. Nutzt dies nicht, so kann ihm eine Verwarnung mit
Ausschlussandrohung ausgesprochen werden. Sollte es nötig sein, so kann ein Mitglied
ausgeschlossen werden. Dafur bedarf es einer speziellen Mitglied-versammlung,an der alle Aktiv-Mitglieder
anwesend sein mussen. Diese darf erst einen Monat nach derVerwarnung stattfinden. Ein Ausschluss wird
nur rechtskräftig,wenn alle anderen Aktiv-Mitglieder einstimmig damit einverstanden sind. Sie tritt nach
einer dreimonatigen Kündigungsfrist in Kraft.
Um das Gemeinschaftsgefüge nicht zu gefahrden gilt, dass bei partnerschaftlichen Beziehungen innerhalb
der Aktiv-Mitglieder eine/r von beiden austreten muss.
3 . 4 . H a f t u n g
Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen.
4 . S t a t u t e n ä n d e r u n g
Fur die Statuten-änderung bedarf es einer zwei-Drittels-Mehrheit der Vereinsversammlung.
5 . A u f I ö s u n g
Wenn niemand mehr dem Vereinszweck nachkommen möchte, kann der Verein von der
Vereinsversammlung durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder aufgelost werden.
Die Auflösung hat eine Kündigung der Liegenschaft auf den nachsten
Kündigungstermin zur Folge. Erst mit dem Auszug aus der Liegenschaft kann der Verein
aufgelöst werden.
Ein allfalliges Vereinsvermögen wird unter den Mitgliedern gleichmassig verteilt.
6 . U e b e r g a n g s b e s t i m m u n g e n
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammiung des 'Vereins Zäme Wone' am 8. Marz 1992 beschlossen und treten von da an in Kraft.
Meilen, 8. Marz '92, 10.April '92, 22. Mai '92, 25. Juni '92, 10.Januar '93, 18. April '93, xx Juli '97
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